Umweltzone Straßburg ZPA - Frankreich
Feinstaub, Stickoxide und Ozon können Einfluss nehmen auf die Gültigkeit von Plaketten.
Informieren Sie sich hier über den aktuellen und zukünftigen Gültigkeits-Status der Plaketten.
Gültigkeit der Plaketten heute, 20.02.2019.
Es gibt keine Vorwarnung.



Zweirädrige oder dreirädrige Fahrzeuge sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge


Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge für die Land- oder Forstwirtschaft




Zweirädrige oder dreirädrige Fahrzeuge sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge


Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge für die Land- oder Forstwirtschaft




Zweirädrige oder dreirädrige Fahrzeuge sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge


Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge für die Land- oder Forstwirtschaft




Zweirädrige oder dreirädrige Fahrzeuge sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge


Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge für die Land- oder Forstwirtschaft




Zweirädrige oder dreirädrige Fahrzeuge sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge


Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge für die Land- oder Forstwirtschaft




Zweirädrige oder dreirädrige Fahrzeuge sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge


Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge für die Land- oder Forstwirtschaft




Zweirädrige oder dreirädrige Fahrzeuge sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge


Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge für die Land- oder Forstwirtschaft

Das Gebiet der ZPA Umweltzone Eurometropole Straßburg umfasst alle 33 Gemeinde des Großraums. Diese können dann von Verkehrseinschränkungen und Fahrverboten betroffen sein.
Im Falle eines Luftverschmutzungsalarms sind die Hauptachsen A4, A35, N83, N353 und D1083 selbst jedoch nicht betroffen und können befahren werden.
Feinstaub, Stickoxide und Ozon können Einfluss nehmen auf die Gültigkeit von Plaketten.
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Gültigkeit der Plaketten heute, 20.02.2019.
Es gibt keine Vorwarnung.



Zweirädrige oder dreirädrige Fahrzeuge sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge


Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge für die Land- oder Forstwirtschaft




Zweirädrige oder dreirädrige Fahrzeuge sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge


Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge für die Land- oder Forstwirtschaft




Zweirädrige oder dreirädrige Fahrzeuge sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge


Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge für die Land- oder Forstwirtschaft




Zweirädrige oder dreirädrige Fahrzeuge sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge


Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge für die Land- oder Forstwirtschaft




Zweirädrige oder dreirädrige Fahrzeuge sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge


Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge für die Land- oder Forstwirtschaft




Zweirädrige oder dreirädrige Fahrzeuge sowie leichte vierrädrige Fahrzeuge


Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens 4 Rädern


Fahrzeuge für die Land- oder Forstwirtschaft




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Fahrzeuge für die Land- oder Forstwirtschaft
